

Kürzlich erschienen im Nomos Verlag als Band 53 der Abhandlungen zum Urheber- und Kommunikationsrecht des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, München, Hg. v. Josef Drexl, Reto M. Hilty, Gerhard Schricker, Joseph Straus. Rund 497 S., Broschiert, ca. 114,- €, ISBN 978-3-8329-4195-6, zum Nomos-Shop
Das Urheberrecht steckt in einer tiefgreifenden, als Grundlagenkrise zu verstehenden Legitimationskrise. Die Folge ist: wir schützen immer mehr – und wissen immer weniger warum. Deshalb stellt sich mit immer größerer Dringlichkeit die grundlegende Frage nach dem Warum des Urheberrechts. Was wollen oder sollten wir mit urheberrechtlicher Regulierung eigentlich genau bezwecken? Ist das traditionell rein urheber- und praktisch verwerterzentrierte Urheberrechtsparadigma noch zeitgemäß? Wird es insbesondere den Interessen kreativ-schöpferischer Werknutzer im digitalen Umfeld noch gerecht? Diese Fragen verlangen eine Neubewertung, denn Digitalisierung und Internet haben auf bislang kaum absehbare Weise das Umfeld für die Schöpfung, Verwertung und Nutzung von Geisteswerken verändert.
Diese Arbeit widmet sich daher den Grundlagen und Gestaltungsoptionen urheberrechtlicher Regulierung im digitalen Zeitalter unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes. Zu diesem Zweck werden schwerpunktmäßig kollektivistisch-utilitaristische Rechtfertigungsansätze untersucht, sodass neben den in Kontinentaleuropa traditionell stärker verbreiteten individualistischen Begründungsansätzen primär ökonomietheoretische, demokratie- und kulturtheoretische Rechtfertigungsbemühungen gewürdigt werden. Aufbauend auf diesen rechtstheoretischen Überlegungen entwickelt der Verfasser ein eigenes Erklärungsmodell, auf dessen Grundlage sich das Urheberrecht im Allgemeinen und die von ihm propagierte Nutzerschutzdoktrin im Besonderen zeitgemäß rechtfertigen lassen.
Die Arbeit schließt mit einer Vielzahl konkreter Reformvorschläge für ein stärker nutzerorientiertes Urheberrecht. Zur materiell-rechtlichen Konkretisierung des Nutzerschutzparadigmas werden dabei insbesondere Formulierungsvorschläge unterbreitet für eine de lege ferenda zu etablierende Normzweckklausel und eine neue Schutzfristregelung für eine Verkürzung bzw. Flexibilisierung der urheberrechtlichen Schutzdauer. Ferner werden Schutzoptionen für die Nutzer von „orphan works“, eine nutzer- bzw. kreativenfreundlichere Auslegung und Ausgestaltung der Schranken (insbesondere durch ein verstärktes Setzen auf sog. Liability Rules und eine den Schrankenkatalog ergänzende Generalklausel) sowie verschiedene Möglichkeiten zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Nutzerautonomie angesichts überbordender technischer und vertraglicher Nutzungsrestriktionen erörtert.
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